Als Tierärztin ist es mir wichtig, Ihnen nicht nur eine hochwertige Behandlung, sondern auch eine faire und transparente Preisgestaltung anzubieten. Die tierärztliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Preise je nach Aufwand, Zeitpunkt (z. B. Notdienst) und weiteren Faktoren variieren können. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2022 war ein unumgänglicher Schritt, um einer weiteren Verschlechterung der tierärztlichen Versorgungssituation vorzubeugen.
Mir ist bewusst, dass die plötzliche Anpassung für Tierhalter eine Umstellung bedeutet. Ich stehe Ihnen daher gerne für Fragen zur Verfügung und unterstütze in bestimmten Fällen durch die Möglichkeit einer Ratenzahlung in Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle.
Warum die GOT für alle wichtig ist:
Die GOT dient nicht nur dazu, die Qualität und Nachhaltigkeit tierärztlicher Arbeit zu sichern, sondern stellt auch sicher, dass jede Praxis fair und einheitlich abrechnet. Eine Unterschreitung dieses Rahmens ist gesetzlich unzulässig und würde die Aufrechterhaltung eines zeitgemäßen Praxisstandards gefährden.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Um Ihnen eine Orientierung zu geben, habe ich weiter unten für einige Standardbehandlungen typische Kostenranges zusammengestellt. Diese zeigen die nach Gebührenordnung möglichen Kosten vom 1-fachen Satz (Mindestbetrag) bis zum 4-fachen Satz im Notdienst (höchst mögliche Kosten). Es handelt sich jeweils um typische Behandlungsabläufe, die aber natürlich nach individuellem Bedarf variieren bzw. durch Komplikationen ausgedehnt werden können. Grundsätzlich gibt die GOT eine Abrechnung im 1-fachen bis 3-fachen Satz während der regulären Dienstzeiten sowie eine Abrechnung im 2-fachen bis 4-fachen Satz im Notdienst vor. Als Notdienst definiert ist die Zeit nach 18 Uhr (bis 8 Uhr) sowie das Wochenende. In diesen Zeiten fällt zusätzlich eine einmalige Notdienstgebühr von 50,-€ netto an. Achtung – in allen Preisbeispielen fehlt die Anfahrtsgebühr. Diese muss je nach Standort individuell zusätzlich betrachtet werden.
Wie kommt es zu Preisunterschieden?
Die tatsächlichen Kosten einer Behandlung hängen von verschiedenen Faktoren ab.
- Aufwand und Materialeinsatz: Umfangreiche Behandlung, teure technische Ausstattung oder zusätzliche Diagnostik erhöhen die Kosten.
- Verhalten des Pferdes: Kooperiert das Pferd nicht oder sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen nötig, kann dies den Zeitaufwand und somit die Kosten erhöhen.
- Notdienst und Uhrzeit: Im Notdienst wird ein höherer Satz abgerechnet, um die erhöhte Verfügbarkeit und Belastung zu berücksichtigen. Dabei orientiere ich mich an der realen Uhrzeit – ein Notfall um 18:05 Uhr wird anders berechnet als ein Notfall um 03:00 Uhr nachts.
- Komplikationen: Treten unvorhergesehene Probleme oder erhöhter (Beratungs-)aufwand auf, können die Kosten entsprechend steigen.
Wie sehen typische Abrechnungen in der Praxis aus?
Um Ihnen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ein besseres Gefühl für die tatsächlichen Kosten zu geben, finden Sie zu jedem der aufgeführten Fälle ein bis zwei Abrechnungsbeispiele aus meiner Praxis. Diese verdeutlichen, wie Preisunterschiede zu Stande kommen und ermöglichen eine grobe Einordnung.
Bitte beachten Sie: Bei den aufgeführten Beispielen handelt es sich um unverbindliche Preisbeispiele, die je nach Situation abweichen können. Verschiedenste Umstände können dazu führen, dass die Abrechnung höher ausfällt. Achtung – in allen Preisbeispielen fehlt die Anfahrtsgebühr. Diese muss je nach Standort individuell zusätzlich betrachtet werden
Abrechnung Kolik
Typischer Kolikpatient nach GOT
Beispielrechnung aus meiner Praxis
Erläuterung zur Beispielrechnung
Mäxchen ist ein typischer Koliker im normalen Tagdienst. Anruf und Behandlung erfolgen außerhalb der Notdienst-Zeiten und würfeln den normalen Praxisablauf nicht übermäßig durcheinander. Mäxchen ist kooperativ, lässt sich gut untersuchen und hat verhältnismäßig milde Symptome. Nach unauffälligem Rektalbefund und fast schon abgeklungener Schmerzsymptomatik entscheidet sich Mäxchens Besitzerin gegen die Untersuchung mittels Nasenschlundsonde. Mäxchen bekommt schmerz- und krampflösende Medikamente, erholt sich schnell und muss nicht nochmal vorgestellt werden. Die teilweise Abrechnung im 1,1-fachen Satz erfolgt, um das Inflationsgeschehen seit Einführung der Gebührenordnung auszugleichen.
Polly ist ein beispielhafter Koliker im abendlichen Notdienst. Anruf und Behandlung erfolgen außerhalb der normalen Praxisöffnung um 20 Uhr, wodurch sich der Mindestsatz auf 2,0 erhöht. Polly ist von der rektalen Untersuchung weniger begeistert, was ich persönlich gut verstehen kann, sich aber im Preis durch den erhöhten Zeit- und Risikofaktor niederschlägt. Sie zeigt deutliche Verstopfungssymptome, weshalb wir per Nasenschlundsonde untersuchen und neben schmerz- und krampflösender Medikation zusätzlich ein Mittel zum Abführen eingeben. Außerdem fällt die pauschale Notdienstgebühr an.
Bei beiden Pferden liegen gute Untersuchungsbedingungen vor Ort vor und die Behandlungen finden nicht zu nachtschlafender Zeit statt. Trotzdem ergibt sich ein deutlicher Preisunterschied. Zusätzlich müssen noch Anfahrtskosten einkalkuliert werden.
Abrechnung Zahnbehandlung
Typische Routinezahnbehandlung nach GOT
Beispielrechnungen aus meiner Praxis
Erläuterung zur Abrechnung
Da es sich um die Abrechnung einer Routinezahnbehandlung handelt und diese nicht im Notdienst vorkommt, sind im Rahmen der linken Tabelle nur die Preise bis zum maximal dreifachen Satz aufgeführt.
Hugo und Berta sind jeweils Fälle, die so tagtäglich in der Praxis vorkommen. Beide Pferde haben normale Zahnbefunde, es müssen leichte Korrekturen der Okklusion vorgenommen sowie scharfe Zahnhaken entfernt werden. In beiden Fällen passen die Bedingungen am Stall, wir können das Dentalhalfter gut aufhängen und haben Strom und Wasser zur Verfügung.
Hugo ist von der allgemeinen Untersuchung bis hin zur Schneidezahnbehandlung völlig unkompliziert, schläft mit einer kleinen Menge Sedation tief und fest und ist schnell fertig. Berta ist zwar auch erstmal brav, hat aber ihre Schwierigkeiten mit den ungewohnten Geräuschen. Sie regt sich so auf, dass wir einmal nachsedieren müssen, um sie sicher behandeln zu können. Es entstehen zusätzliche Kosten für eine weitere Injektion sowie den Mehraufwand an Medikamenten. Die teilweise Abrechnung im 1,1-fachen Satz erfolgt, um das Inflationsgeschehen seit Einführung der Gebührenordnung auszugleichen.
Abrechnung Influenzaimpfung
Typische Influenzaimpfung nach GOT
Beispielrechnungen aus meiner Praxis
Erläuterung zur Abrechnung
Genau wie die Routinezahnbehandlung kommen Impfungen üblicherweise nicht im Notdienst vor. Die möglichen Kosten nach GOT sind daher auch hier nur bis zum 3-fachen Satz aufgeführt.
Da es sich bei Impfungen um ein Standardverfahren mit wenig erwartbarer Varianz handelt, habe ich nur eine Beispielrechnung angeführt. Erna ist ein freundliches Pferd, das sich brav untersuchen und spritzen lässt. Im Anschluss wird die Impfung mit allen zugehörigen Daten in den Pass eingetragen. Abweichungen von dieser Abweichung können zum Beispiel bei Pferden vorkommen, die sehr ängstlich sind oder sich massiv beim Spritzen wehren, sodass die Behandlung deutlich länger dauert.
Die teilweise Abrechnung im 1,1-fachen Satz erfolgt, um das Inflationsgeschehen seit Einführung der Gebührenordnung auszugleichen.
Was ist mit den Anfahrtskosten?
Die Anfahrtskosten hängen vom individuellen Standort ab und müssen separat betrachtet werden. Die GOT gibt ein Wegegeld von 3,50 € netto pro Doppelkilometer (Hin- und Rückfahrt) vor. Details zum Thema Fahrtkosten finden Sie hier.
Mein Ziel: Faire und nachvollziehbare Abrechnung
Ich bemühe mich, Ihnen eine faire Abrechnung zu bieten und dabei bestmöglich auf Ihre Situation einzugehen. Haben Sie Fragen zu den Kosten oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Sprechen Sie mich gerne an – ich berate Sie individuell und unverbindlich.