Die Gebührenordnung ermöglicht eine Berechnung vom 1-fachen Satz (Mindestbetrag) bis zum 4-fachen Satz im Notdienst (höchstmögliche Kosten). So können im Behandlungsfall auch der individuelle Bedarf und Komplikationen abgebildet werden.
Auf einer Rechnung finden Sie folgende Posten:
- Untersuchungen und Behandlungen
- angewandte und abgegebene Medikamente (Preise nach Arzneimittelpreisverordnung)
- Verbrauchsmaterial wie Spritzen, Handschuhe, Verbände usw.
- Fahrtkosten
- Hausbesuchsgebühr
- Umsatzsteuer
Zudem ist vorgeschrieben:
- während der regulären Dienstzeiten: 1-facher bis 3-facher Satz
- im Notdienst: 2-facher bis 4-facher Satz
- als Notdienst definiert ist die Zeit nach 18 Uhr (bis 8 Uhr) sowie das Wochenende
- zzgl. einmaliger Notdienstgebühr von 50,-€ netto ab
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