Die Gebührenordnung ermöglicht eine Berechnung vom 1-fachen Satz (Mindestbetrag) bis zum 4-fachen Satz im Notdienst (höchstmögliche Kosten). So können im Behandlungsfall auch der individuelle Bedarf und Komplikationen abgebildet werden.

Auf einer Rechnung finden Sie folgende Posten:

  • Untersuchungen und Behandlungen
  • angewandte und abgegebene Medikamente (Preise nach Arzneimittelpreisverordnung)
  • Verbrauchsmaterial wie Spritzen, Handschuhe, Verbände usw.
  • Fahrtkosten
  • Hausbesuchsgebühr
  • Umsatzsteuer

Zudem ist vorgeschrieben:

  • während der regulären Dienstzeiten: 1-facher bis 3-facher Satz
  • im Notdienst: 2-facher bis 4-facher Satz
  • als Notdienst definiert ist die Zeit nach 18 Uhr (bis 8 Uhr) sowie das Wochenende
  • zzgl. einmaliger Notdienstgebühr von 50,-€ netto ab