Die Hausbesuchsgebühr wurde mit der GOT-Reform neu eingeführt und ist immer dann abzurechnen, wenn die Tierärztin den Patienten zu Hause besucht und behandelt, und zwar zusätzlich zum Wegegeld. Diese Gebühr ist gesetzlich pro Tierhalter festgeschrieben. Sie darf – anders als das Wegegeld – laut Gesetzgeber nicht aufgeteilt werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn mehrere Pferde derselben Besitzerin gehören. Dann fällt die Hausbesuchsgebühr für diese Besitzerin nur einmal an – egal wie viele ihrer Pferde am selben Tag behandelt werden.